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"Weitreichende Folgen bis hin zur Kreditverknappung"
"Weitreichende Folgen bis hin zur Kreditverknappung"
Interview mit Rechtsanwalt Volker Ulbricht, Hauptgeschäftsführer des Verbandes der Vereine Creditreform e. V. in Neuss
Der Bundesrat hat im September zu einem Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) Stellung genommen. Dabei forderte das Länderparlament unter anderem, die Übermittlung personenbezogener Daten zu beschränken. Zu den Folgen äußert sich Volker Ulbricht, Hauptgeschäftsführer des Verbandes der Vereine Creditreform.
Herr Ulbricht, wie wird sich die Novelle zum BDSG auf die Tätigkeit von Auskunfteien wie Creditreform auswirken?
Volker Ulbricht: Die Vorschläge des Bundesrates enthalten gegenüber dem Regierungsentwurf wesentliche Verschlechterungen für uns. Sollten die Vorschläge des Bundesrates beibehalten werden, wird dies erhebliche Eingriffe in unsere Geschäftsprozesse mit weitreichenden Folgen für die gesamte deutsche Wirtschaft nach sich ziehen.
Woran machen Sie Ihre Kritik konkret fest?
Volker Ulbricht: Unsere Wirtschaftsinformationen sind maßgebliche Entscheidungshilfen, um Kreditrisiken zu reduzieren und finanzielle Fehlentscheidungen zu vermeiden. Diese wichtigen Funktionen können aber nur dann erfüllt werden, wenn Wirtschaftsinformationen aktuelle Angaben zur Bonität des beauskunfteten Unternehmens oder einer Privatperson enthalten.
Die Möglichkeiten der Auskunfteien, aktuelle und belastbare Informationen zu liefern, sollen jetzt eingeschränkt werden. So fordert der Bundesrat, dass Angaben zu einer offenen Forderung erst dann an eine Auskunftei gemeldet werden dürfen, wenn der Schuldner zwei Mahnungen erhalten hat und zwischen der ersten Mahnung und der Übermittlung an die Auskunftei mindestens ein Zeitraum von acht Wochen liegt. Die Folge dieser achtwöchigen Schweigefrist wäre, dass eine bestehende Zahlungsunfähigkeit acht Wochen lang verschwiegen werden muss und der Wirtschaftsverkehr über diesen Umstand nicht informiert werden darf. Gleichzeitig hat der Schuldner die Möglichkeit, trotz Zahlungsunfähigkeit acht Wochen lang weitere Kredite aufzunehmen beziehungsweise Verträge abzuschließen, die zwangsläufig zu Ausfallschäden bei den betroffenen Banken beziehungsweise Vertragspartnern des Schuldners führen.
Welche Auswirkungen hätte die Gesetzesänderung auf die Wirtschaft?
Volker Ulbricht: Eine Bonitätsprüfung im bisherigen Umfang – und damit eine verantwortungsvolle Kreditvergabe – ist nicht mehr möglich, wenn die Wirtschaft erst nach acht Wochen über in Verzug befindliche Schuldner unterrichtet wird. Die Folge wären Verwerfungen im Kreditvergabeverhalten der kreditgebundenen Wirtschaft bis hin zu einer Kreditverknappung. Es bleibt aber abzuwarten, ob die achtwöchige Schweigefrist in dieser Form Eingang in die Novelle des BDSG finden wird. Dies auch vor dem Hintergrund, dass hier ein deutlicher Widerspruch zu den im BGB vorgesehenen Verzugsregelungen besteht, wonach ein Schuldner nach 30 Tagen automatisch in Verzug gerät.
Erfreulich ist insoweit, dass die Bundesregierung den entsprechenden Vorschlag des Bundesrates bereits abgelehnt und sich für eine vierwöchige Schweigepflicht ausgesprochen hat.
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