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Kreditzinssatz als Risikoindikator

Creditreform Unternehmermagazin

Creditreform Magazin, 08.12.2011


Das Prinzip des kundenindividuellen Zinssatzes dürfte Unternehmer auch in Zeiten von Basel III begleiten. Wir führen Sie daher durch die Details einer typischen Kreditbepreisung.

Die Grundidee ist denkbar einfach: Unternehmer und Hausbank vereinbaren einen individuellen Kreditzinssatz, wobei die Kreditwürdigkeit oder Bonität einerseits und die Besicherung andererseits die wesentlichen Faktoren für die Höhe dieses Zinssatzes darstellen, der schließlich im Ergebnis das jeweilige Ausfallrisiko des Kredites widerspiegeln soll. Zunächst werden die die wirtschaftlichen Verhältnisse vor allem an Hand der Unterlagen zur Vermögens- und Ertragslage des Unternehmens geprüft. Dazu gehören in der Regel aktuelle Jahres- oder Zwischenabschlüsse, betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA) sowie Einnahme-Überschuss-Rechnungen. Dazu kommen weitere Faktoren, die nach Einschätzung des Bankinstitutes die Zukunftsaussichten des Unternehmens beeinflussen.

Diese Bonitätsermittlung erfolgt auf der Basis meist komplexer Ratingverfahren oder anderer Bewertungsmodelle, die selbst von Bankmitarbeitern nicht immer leicht zu durchschauen sind. Für Kunden ist es daher wichtig, bereits an dieser Stellschraube zu hinterfragen, welche Faktoren und vor allem mit welcher Quote diese im jeweiligen Ratingverfahren berücksichtigt werden. Dabei ist es hier keineswegs ausreichend, bankseitig etwa nur auf die in der Regel große Bedeutung des Eigenkapitals einzugehen. Wichtig sind darüber hinaus auch weitere Einflussgrößen, die sich vom Kreditnehmer idealerweise beeinflussen lassen. In diesem Zusammenhang dürften zukünftig vor allem die unternehmerischen Fähigkeiten des Betriebsinhabers zur strategischen Führung seines Betriebes und zur Führung seiner Mitarbeiter zunehmen.

Allerdings sollten die betriebswirtschaftlichen Kennzahlen als nach wie vor wesentliche Kriterien der Bonitätsprüfung naturgemäß nicht unterschätzt werden. Es ist daher von Bedeutung, auch den Steuer- beziehungsweise Finanzberater zu bitten, sich mit dieser Problematik näher zu befassen und das erforderliche Zahlenmaterial nicht nur zeitgerecht aufzubereiten, sondern sich ebenfalls mit dem Thema Basel III auseinanderzusetzen. Steht das Ergebnis der Bonitätsprüfung fest, wird das Unternehmen in Bonitätsklassen eingeordnet. Diese können sich je nach Bankinstitut zum Beispiel am Schulnotensystem von 1 – 6 mit den Qualifikationsmerkmalen "ausgezeichnet" bis "gerade noch (oder nicht mehr) ausreichend" orientieren. Bleibt man bei diesem Beispiel, liegen bei der Note 1 die Risikoeinschätzung bei "niedrig" und die Ein-Jahres-Ausfallwahrscheinlichkeit bei unter 0,1 Prozent. Bei einer Bonitätsnote von 6 hat es die Bank dagegen mit einer "hohen" Risikoeinschätzung und einer Ein-Jahres-Ausfallwahrscheinlichkeit von etwa fünf bis zehn Prozent zu tun. Gelten der Unternehmer beziehungsweise sein Betrieb als bonitätsmäßig befriedigend, erhält er bankintern folgerichtig die Bonitätsklasse 3. Damit ist der erste Schritt zum späteren Kreditzinssatz erfolgt.

Qualität der Sicherheiten

Der zweite Schritt führt nun zur Prüfung der vorgesehenen Kreditsicherheiten: Im Rahmen der bankinternen Bewertung schätzt die Bank ein, welcher Kreditanteil durch erwartete Erlöse aus den Sicherheiten voraussichtlich abgedeckt werden kann, wenn es tatsächlich zu einer Sicherheitenverwertung kommt. Diese "Werthaltigkeit der Besicherung" orientiert sich vor allem am möglichen Wiederverkaufswert jeder einzelnen Sicherheit. So ist eine im Grundbuch erstranging eingetragene Grundschuld naturgemäß "werthaltiger" als etwa die Sicherungsübereignung der Betriebsfahrzeuge oder die Abtretung von Forderungen gegenüber Kunden. Auf dieser Grundlage ordnet das Kreditinstitut die Sicherheiten in meist drei Besicherungsklassen ein, in denen wiederum die werthaltige Besicherung in Prozentwerten angegeben wird. Dazu ein Beispiel:

  • Besicherungsklasse 1: werthaltige Besicherung ab 80 Prozent;
  • Besicherungsklasse 2: werthaltige Besicherung 50 – 80 Prozent;
  • Besicherungsklasse 3: werthaltige Besicherung unter 50 Prozent.

Ermittelt die Bank nun zum Beispiel, dass eine Grundschuld den Kredit voraussichtlich zu 70 Prozent abdecken würde, ergäbe sich hieraus die Besicherungsklasse 2 und damit das Ergebnis des zweiten Schrittes.

Preisklassen

Abschließend wird jetzt durch die Kombination der ermittelten Bonitätsklasse sowie der ebenfalls ermittelten Besicherungsklasse die "Preisklasse" des Kredites festgelegt. Das dazu erforderliche Kombinationsraster kann durchaus relativ umfangreich sein, da es sämtliche Bonitäts- und Besicherungsklassen zusammenführen muss. Im dargestellten Beispiel wird der Unternehmer einen Zinssatz erhalten, der eher durchschnittlich sein wird. Da die Unterschiede vom besten bis zum maximal möglichen Zinssatz je nach Bankinstitut aber erheblich sein können – Zinsdifferenzen von fünf Prozent und mehr sind keineswegs selten –, muss ein derartiger durchschnittlicher Zinssatz keineswegs hoch sein. Bei einem "Zinsspread", so lautet der Fachausdruck, von eben fünf Prozent, also beispielsweise von 3 bis 8 Prozent, betrüge der konkrete Kundenzinssatz in diesem vereinfachten Beispiel also 5,5 Prozent.

Autor: Michael Vetter



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