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Gerichtliches Mahnverfahren
Gerichtliches Mahnverfahren
Wir verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht.
Wenn weder schriftliche Mahnungen noch telefonische Kontaktaufnahme den Schuldner dazu bewegen können, offene Rechnungen zu begleichen, dann leiten wir auf Ihren Wunsch hin das gerichtliche Mahnverfahren ein.
Selbstverständlich prüfen wir vorher, ob sich ein solches Vorgehen überhaupt lohnt, sprich: wie es um die wirtschaftlichen Verhältnisse des Schuldners bestellt ist. Hat das gerichtliche Mahnverfahren grundsätzlich Aussicht auf Erfolg, dann leiten wir bei unstreitigen Forderungen die Titulierung ein. Für den Fall, dass der Schuldner Ihrer Forderung im gerichtlichen Mahnverfahren widerspricht, halten wir für Sie ein Netzwerk von langjährig erfahrenen Rechtsanwälten bereit, die sich für Ihr Recht einsetzen. Wir vermitteln Ihnen auf Wunsch einen fachlich versierten Juristen und koordinieren für Sie die erforderlichen Unterlagen und Korrespondenz.
Über sämtliche eingeleiteten Maßnahmen und Ergebnisse informieren wir Sie selbstverständlich regelmäßig.
Produktvorteile im Überblick
Über hundertjährige Erfahrung in Kreditsicherung und Forderungsmanagement
Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Schuldners
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Erfolg realisieren,
Liquidität schaffen.
Wir helfen, Forderungen zu realisieren
und finanziellen Spielraum zu erweitern
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| Häufig gestellte Fragen (FAQ) |
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