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Zahlungsansprüche noch vor Jahresende sichern
Zahlungsansprüche noch vor Jahresende sichern
Auszahlung des Sicherheitseinbehaltes und Verjährung
jeder kann mal etwas vergessen. In vielen Fällen ist das nicht weiter schlimm, in anderen Fällen kann Sie das bares Geld kosten - z.B. wenn Sie bei einer offenen Forderung den Ablauf der Verjährungsfrist „vergessen“.
Der Anspruch auf Auszahlung eines Sicherheitseinbehalts wird fällig mit Ablauf der Gewährleistungsfrist, sodass erst dann die Verjährung des Auszahlungsanspruchs zu laufen beginnt.
Entscheidend sind aber die vertraglichen Vereinbarungen. Diese sollten immer geprüft werden und von Anfang an so deutlich sein, dass spätere Unstimmigkeiten bei der Rechnungslegung gar nicht erst aufkommen.
Sicherheitseinbehalt
- Welche Arten von Sicherheitseinbehalten gibt es?
- Welche Unterschiede bestehen bei Verträgen mit Verbrauchern?
- Dauer und Höhe des Einbehalts?
- Probleme bei der Rückforderung
Verjährung
- Was ist eigentlich Verjährung, was kann verjähren?
- Worin liegt der Unterschied zur Verwirkung?
- Wann beginnt die Verjährung?
- Wie kann Verjährung unterbrochen bzw. hinausgeschoben werden?
| Referent: |
Rechtsanwältin Katja Damrow |
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15. Dezember 2010 in Friedrich-Engels-Str. 12, 16827 Alt Ruppin |
14:00 - 17:00 Uhr |
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16. Dezember 2010 in Friedrich-Franz-Str. 19, 14770 Brandenburg |
14:00 - 17:00 Uhr |
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Anmeldeschluss ist jeweils 14 Tage vor der Veranstaltung.
Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.
Die Teilnahmegebühr für diese Veranstaltung beträgt:
- Für Mitglieder: 60 Euro zzgl. Mehrwertsteuer
- Für Nicht-Mitglieder: 120 Euro zzgl. Mehrwertsteuer
Im Preis sind Seminarunterlagen und die Pausenversorgung enthalten.
Die Rechnung erhalten Sie per Post.
Aus Kosten- und organisatorischen Gründen werden Sie gebeten, dass im Falle einer Verhinderung Ihre Vertretung an dieser Veranstaltung teilnimmt, denn Ihre Anmeldung ist bindend.
Veranstaltungsort
Verstanstaltung am Mittwoch, den 13.04.2011
Hotel „Am Alten Rhin“ Friedrich-Engels-Str. 12 16827 Alt Ruppin
Verstanstaltung am Donnerstag, den 14.04.2011
Technologie- und Gründerzentrum Brandenburg an der Havel GmbH Friedrich-Franz-Str. 19 14770 Brandenburg
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